Static menu pill

Regelwerk

Bibione Spiaggia S.r.l.

Öffnungszeitraum: 14. Mai – 20. September 2026

  1. IM MIETPREIS DES STRANDPLATZES ENTHALTENE LEISTUNGEN
    Die Miete der Strandausstattung umfasst: Nutzung eines Sonnenschirms mit Ablage, zwei Sitzgelegenheiten, Zugang zu Sanitäranlagen, Duschen und Gemeinschaftsumkleidekabinen, Betreuung durch das Personal sowie Animationsangebote. Bibione Spiaggia S.r.l. gewährleistet außerdem Rettungs- und Erste-Hilfe-Dienst gemäß den geltenden Vorschriften. Die Nutzung der Spielgeräte ist kostenlos und erfolgt ohne Aufsicht.
  2. ANNAHME DER STRANDORDNUNG
    Mit der Reservierung erklärt der Kunde, diese Strandordnung vollständig zu kennen und zu akzeptieren sowie eine Kopie erhalten zu haben.
  3. GÜLTIGKEIT DER ZUTRITTSBERECHTIGUNGEN
    Die Gültigkeit von Saisonkarten und Tageskarten ist an die Einhaltung dieser Strandordnung gebunden. Bereits ein einzelner Verstoß kann dazu führen, dass Bibione Spiaggia S.r.l. den Service ohne Rückerstattung der bezahlten Beträge einstellt.
  4. ZUTRITTSNACHWEIS
    Der Kunde muss am eigenen Strandplatz einen Nachweis über die Nutzungsberechtigung bereithalten. Wer die Ausstattung ohne gültigen Nachweis nutzt, muss den vollen Tagespreis bezahlen.
  5. VERLUST DER QUITTUNG
    Bei Verlust der Quittung kann ein Duplikat beantragt werden: das erste ist kostenlos, weitere sind gebührenpflichtig.
  6. RÜCKERSTATTUNGEN
    Eine Rückerstattung von Saisonkarten ist aus keinem Grund vorgesehen (Meinungsänderung, Wetterbedingungen, Hochwasser, Sturmfluten, Naturkatastrophen usw.).
  7. WECHSEL DES STRANDPLATZES
    Ein Wechsel des reservierten Strandplatzes ist ausschließlich an den Strandkassen ab dem 14. Mai gegen eine Gebühr von 5,00 € möglich.
  8. BESONDERE ANFRAGEN
    Bibione Spiaggia S.r.l. behält sich das Recht vor, Anfragen, die nicht in dieser Strandordnung vorgesehen sind, zu prüfen und gegebenenfalls Verwaltungskosten zu berechnen.
  9. NUTZUNG VON VOUCHERN UND GUTSCHEINEN
    Inhaber von Vouchern oder Gutscheinen müssen diese an der Kasse vorlegen, um einen Strandplatz zugewiesen zu bekommen. Das Belegen eines Platzes ohne Zuweisung ist nicht gestattet.
  10. DAUER DER ZUWEISUNG MIT VOUCHERN
    Die Zuweisung mittels Voucher oder Gutschein kann für maximal 4 Wochen erfolgen und bis zu 8 Wochen verlängert werden, sofern der Mietvertrag der Unterkunft vorgelegt wird.
  11. ZUSATZAUSSTATTUNG
    Pro Strandplatz kann gegen Aufpreis nur ein zusätzliches Ausstattungsstück (Liegestuhl, Sonnenliege oder Regiestuhl) beantragt werden, ausgenommen besondere Regelungen für bestimmte Bereiche.
  12. NUTZUNG DER AUSSTATTUNG
    Es ist verboten, Stühle oder Liegen von anderen Strandplätzen zu entnehmen.
  13. ZUGEWIESENE BEREICHE
    Stühle und Liegen dürfen nicht über den zugewiesenen Bereich hinaus verschoben werden, sodass Nachbarplätze beeinträchtigt werden.
  14. MAXIMALE PERSONENZAHL
    Jeder Sonnenschirm darf maximal von vier Personen genutzt werden.
  15. VERHALTEN DER GÄSTE
    Unangemessenes, ungebührliches oder belästigendes Verhalten ist nicht gestattet. In solchen Fällen erfolgt der sofortige Ausschluss vom Strandbetrieb, mit möglicher Anzeige bei den zuständigen Behörden und Forderung von Schadenersatz.
  16. EINSCHRÄNKUNG VON RESERVIERUNGEN
    Die Direktion behält sich das Recht vor, Reservierungen von Personen oder Familien abzulehnen, die sich in der Vergangenheit unangemessen oder schädigend gegenüber dem Unternehmen oder anderen Gästen verhalten haben.
  17. ORGANISATORISCHE ÄNDERUNGEN
    Bibione Spiaggia S.r.l. behält sich das Recht vor, zusätzliche Sonnenschirmreihen hinzuzufügen und Gäste umzusetzen, wobei möglichst gleichwertige Bedingungen gewährleistet werden.
  18. PLATZWECHSEL AUS BETRIEBLICHEN GRÜNDEN
    Aus organisatorischen Gründen kann Bibione Spiaggia S.r.l. dem Kunden nach vorheriger Mitteilung einen anderen Strandplatz zuweisen.
  19. PFLEGE DER AUSSTATTUNG
    Der Kunde ist verpflichtet, die Ausstattung sorgfältig zu benutzen und eventuelle Schäden zu melden. Verursachte Schäden sind zu ersetzen.
  20. KONTROLLE DER AUSSTATTUNG
    Die Gäste werden gebeten, die Ausstattung vor Gebrauch zu überprüfen. Das Personal steht bei Problemen zur Verfügung.
  21. HAFTUNG FÜR PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE
    Die Direktion haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände. Wertgegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
  22. DURCHGANGSBEREICHE
    Der Strandstreifen zwischen der ersten Sonnenschirmreihe und den Begrenzungspfählen muss frei bleiben.
  23. VERBOT EIGENER AUSRÜSTUNG
    Das Mitbringen eigener Strandausstattung sowie das Aufhängen von Handtüchern an Sonnenschirmen ist verboten.
  24. SPORTLICHE AKTIVITÄTEN
    Sport und Spiele sind nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Die Direktion übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden.
  25. SICHERHEIT AM STRAND
    In den Sand gegrabene Löcher müssen wieder zugeschüttet werden.
  26. TIERE
    Tiere sind nicht erlaubt, ausgenommen Blindenführhunde.
  27. FAHRZEUGE
    Das Fahren mit Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen innerhalb der Anlage ist verboten.
  28. HYGIENE DER SANITÄRANLAGEN
    Toiletten, Waschbecken und Duschen sind sauber und ordentlich zu hinterlassen. Die Verwendung von Shampoo oder Duschgel in den Strandduschen ist nicht gestattet.
  29. ABFALLENTSORGUNG
    Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Das Ablegen an anderen Orten ist verboten.
  30. MÜLLVERBOT
    Das Wegwerfen von Zigarettenstummeln oder anderem Abfall am Strand ist verboten.
  31. RAUCHFREIER STRAND
    Der Strand von Bibione ist eine rauchfreie Zone. Das Rauchverbot gilt von der Wasserlinie bis zur letzten Sonnenschirmreihe. Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet.
  32. SICHERHEIT IM UFERBEREICH
    Das Aufstellen von Ausrüstung innerhalb von 5 Metern von der Wasserlinie oder in Bereichen, die den Durchgang oder das Baden behindern, ist verboten.
  33. FEUERVERBOT
    Das Entzünden von Feuer am Strand ist verboten. Zuwiderhandlungen werden den zuständigen Behörden gemeldet.
  34. SPIELGERÄTE
    Kinder dürfen Spielgeräte nur unter Aufsicht eines Erwachsenen benutzen. Die Nutzung nasser Geräte oder das Essen während der Benutzung ist gefährlich. Geeignete Kleidung tragen. Notrufnummer: 118. Schadensmeldungen: 0431/439671.
  35. RETTUNGSDIENST
    GRÜNE Flagge: Rettungsdienst aktiv, günstige Badebedingungen; GELBE Flagge: Rettungsdienst aktiv, potenziell gefährliche Wetter- und Meeresbedingungen; ROTE Flagge: Baden nicht empfohlen oder gefährlich, mit oder ohne aktiven Rettungsdienst. In diesem Fall wird vom Baden abgeraten. Bei starkem Wind müssen die Sonnenschirme geschlossen bleiben. Den Anweisungen des Personals sowie den kommunalen und maritimen Verordnungen ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung erfolgt der Ausschluss vom Strandbetrieb.
  1. NACHTWACHE
    Die Gäste werden darüber informiert, dass ein nächtlicher Bewachungs- und Sicherheitsdienst zum Schutz der Anlage aktiv ist. Nach 22:00 Uhr ist die Nutzung der zur Bibione Spiaggia S.r.l. gehörenden Ausstattung (Sonnenschirme, Pavillons, Liegen, Liegestühle usw.) verboten. Spazierengehen ist jedoch erlaubt. Das Fahren innerhalb der Anlage mit Fahrrädern, Rollern, Mopeds, Einrädern, Skateboards oder anderen Fahrzeugen, die Personen oder Ausrüstung beschädigen können, ist untersagt.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Kassenpersonal.

Die Direktion